Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung. Für die Entscheidung in Familiensachen ist das Familiengericht zuständig.
Die im Familienrecht tätigen Anwälte haben jahrelange Erfahrung und bilden sich regelmäßig umfassend fort. Sie beraten und vertreten Sie außergerichtlich, sowie vor Gericht einschließlich einstweiliger Rechtsschutz insbesondere in den folgenden Angelegenheiten:
- Eherecht einschließlich eheliches Güterrecht und Eheverträge
- Scheidung
- Sorgerecht
- Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten
- Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung.
- Unterhaltsrecht: Hierbei geht es um Fragen des Unterhalts für ein minderjähriges Kind, für ein volljähriges Kind, für einen getrennt lebenden Ehegatten, für einen geschiedenen Ehegatten
- Kindschaftsrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft: Das Betreuungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen das Vormundschaftsgericht hilfsbedürftigen Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellt. Das Gericht legt auch fest, in welchem Umfang Betreuerin oder Betreuer die Angelegenheiten der betreuten Person regeln.
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Schutz vor häuslicher Gewalt
Kontaktieren Sie uns noch heute! Am besten telefonisch zu unseren Bürozeiten unter 02331-3400080 oder jederzeit per E-Mail an info@rechtsanwaelte-helling.de.