KAUFRECHT


Das neue Auto lädt nicht so schnell, wie vom Verkäufer beworben? Die neue Couch kam trotz Zahlung nicht an? Trotz Nachfragen Ihrerseits löst man die Probleme nicht? Dann zögern Sie nicht, und gehen Sie zum Anwalt! Die jüngste Kaufrechtsreform hat Ihre Stellung als Verbraucher nochmals gestärkt. So gilt jetzt etwa bei allen Sachmängeln, die innerhalb des ersten Jahres auftreten eine Vermutung zu Ihren Gunsten!

Kontaktieren Sie uns noch heute und schildern Sie Ihr Problem! Am besten telefonisch zu unseren Bürozeiten unter 02331-3400080 oder jederzeit per E-Mail an info@rechtsanwaelte-helling.de.

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Wir gehen jedes Problem aus drei Blickwinkeln an : Strategisches Denken, kreative Lösungen, langjährige Erfahrung.
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