STRAFRECHT


Viele Mandanten sind zunächst überfordert, wenn sie sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. Oft beginnt alles mit einer recht harmlos wirkenden Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, manchmal erfährt der Beschuldigte von dem Verfahren aber auch erst dadurch, dass die Kriminalpolizei bei ihm klingelt und eine Hausdurchsuchung durchführt oder einen Haftbefehl vollstreckt.

Das Wichtigste vorneweg: Egal worum es geht, machen Sie keine Aussage und berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht! Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, dann können wir die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden übernehmen und mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten.

  

Kontaktieren Sie uns noch heute! Am besten telefonisch zu unseren Bürozeiten unter 02331-3400080 oder jederzeit per E-Mail an info@rechtsanwaelte-helling.de.

Droht Freiheitsstrafe? Müssen Sie mit Untersuchungshaft rechnen?
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