VERSICHERUNGSRECHT

Ein Schaden ist eingetreten, aber die Versicherung lehnt die Leistung zum Beispiel wegen Verletzung der Anzeigepflicht oder einer Obliegenheit ab? Der Versicherer erklärt, der eingetretene Schaden sei durch die Versicherungsbedingungen gar nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe versichert oder zögert die Regulierung hinaus? Eine private Krankenversicherung hält die durchgeführte Behandlung für medizinisch nicht notwendig? In ein Ferienhaus im Ausland wurde eingebrochen und es stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit?

Nicht selten werden gegenüber Versicherungen dann geltend gemachte Ansprüche zu Unrecht abgelehnt, gekürzt oder zögerlich bearbeitet. Hier ist fundierter anwaltlicher Rat und erforderlichenfalls anwaltliche Vertretung erforderlich.

Trotz der enormen Relevanz des Rechtsgebiets für die Menschen haben sich nur wenige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf das Gebiet des privaten Versicherungsrechts spezialisiert. Dies mag daran liegen, dass es sich um eine komplexe und recht komplizierte Rechtsmaterie mit Berührungspunkten zu vielen anderen Rechtsgebieten handelt, die nicht nur für den juristischen Laien kaum zu durchdringen ist. Fundierten Kenntnissen über die je nach Sparte unterschiedlichen Versicherungsbedingungen, dem sogenannten „Kleingedruckten“, sowie den Entwicklungen in der Rechtsprechung kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, ohne die eine erfolgreiche Vertretung der Mandantschaft nahezu unmöglich ist. 


Zum Versicherungsrecht zählen u. a. folgende Bereiche:  

Sachversicherung

  • Feuerversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • betriebliche Sachversicherung (bspw. Versicherungen für Maschinen, Elektronik, Betriebsinventar)
  • Kraftfahrzeugkaskoversicherung
  • Wassersportfahrzeugversicherung

Haftpflichtversicherung

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Bereich der D & O Versicherungen (z. B. Geschäftsführerhaftung)

Personenversicherung

  • Berufsunfähigkeits- u. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • private Unfallversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Lebens- und Rentenversicherung
  • private Rentenversicherung

Vermögensschadenversicherung

  • Rechtsschutzversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Sonstige Versicherung

  • Reiserücktrittskosten– u. Reisegepäckversicherung
  • Sportversicherung
  • Bauleistungsversicherung

Haftung des Versicherungsagenten-/maklers

 

 

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